Das wird wohl meins !!!

06.10.2015 19:43 (zuletzt bearbeitet: 06.10.2015 19:49)
avatar  Bärenbruder ( gelöscht )
#1 Das wird wohl meins !!!
Bärenbruder ( gelöscht )

http://www.transport-online.de/Transport...er-Baufahrzeuge

Wollte erst MAN 6x2 mit Hydrdrive
Aber bekannter Verkäufer hat mir mal Preise bei Rep. geschickt

Dann Samstag das endekt und am 18.10. wird probegefahren
Wenn das Ding hinhaut gibt es eigentlich nur Vorteile

Holzzug meistens 50 % leer
Achse hoch = besserer Wendekreis
besseres Hänger schieben
bessere Traktion

Und wenn der sich beladen noch entlastet dann freuen sich die Reifen

Achso geht um 3 Achs Kurzholz


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06.10.2015 20:27
avatar  Grani ( gelöscht )
#2 RE: Das wird wohl meins !!!
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von Bärenbruder im Beitrag #1
http://www.transport-online.de/Transport-News/Fahrzeug-Technik/14839/Volvo-Trucks-Liftbare-Tandem-Antriebsachse-fuer-Baufahrzeuge

Wollte erst MAN 6x2 mit Hydrdrive
Aber bekannter Verkäufer hat mir mal Preise bei Rep. geschickt

Dann Samstag das endekt und am 18.10. wird probegefahren
Wenn das Ding hinhaut gibt es eigentlich nur Vorteile

Holzzug meistens 50 % leer
Achse hoch = besserer Wendekreis
besseres Hänger schieben
bessere Traktion

Und wenn der sich beladen noch entlastet dann freuen sich die Reifen

Achso geht um 3 Achs Kurzholz


Brauchst du doppelt angetrieben? Doch nur im Wald. Es gab von Volvo Doppel Achse, letzte liftbar und nicht angetrieben!

Da war dann oberhalb der Reifen rechts und links ein Stahlgitterrad welchen bei Bedarf auf die Reifen gedrückt wurde und schon trieben alle 4 Räder an!

Koblam nannte man das!

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1

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07.10.2015 07:59
avatar  Bärenbruder ( gelöscht )
#3 RE: Das wird wohl meins !!!
Bärenbruder ( gelöscht )

Hermann ,
kenn ich , viel in Scandinavien verbaut ( Robsen Drive oder so ähnlich )
Ist aber für hier nicht das ideale

stell dir mal vor letzte Achse hoch die andere Zwillingsketten ( ist im Wald schon mal von Nöten )
das Ding wird wie son Panzer


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10.10.2015 13:38
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#4 RE: Das wird wohl meins !!!
To
Tomdiesel ( gelöscht )

»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«

Theodor Körner 1791 - 1813

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10.10.2015 13:44
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#5 RE: Das wird wohl meins !!!
To
Tomdiesel ( gelöscht )

grani war KOBLAM nicht der nebenantrieb?

»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«

Theodor Körner 1791 - 1813

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