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Frage an die ADR-Profis
Entfällt bei Bündelung die LQ-Regelung??
Ich bin immer davon Ausgegangen, dass man als "LQ" gekennzeichnete Packstücke in beliebieger Menge verladen kann,ohne unter die Kennzeichnungspflicht zu fallen.
Jetzt will man mir erzählen,wenn diese Packstücke gebündelt werden ,gelte "LQ" nicht mehr.
Konkreter Fall: PU-(Bau)Schaumdosen in verschlossenen Kartons Auf Palette gestretcht. Auf jedem einzelnen Karton prangt "LQ". sind pro palette ca.900Kg.
bin etwas verwirrt. nur weil man sie zusammenbündelt ist es kein "LQ" mehr?
... kann ich mir so nicht wirklich vorstellen, müsste ich mich aber erst auch detailliert einlesen.
Genau das ist eigentlich der Sinn der LQ den die Transportwirtschaft und der Handel über die Lobbyarbeit durchgeboxt hat.
Die Innenverpackungen sind begrenzt auf max. 5 kg, d.h. die Menge im Versandstück ist begrenzt. LQ geht nur wenn die Packstücke aus einer Innen- uind Außenverpackung bestehen.
Bei mehr als 8 to LQ an Bord müssen vorne und hinten an die Ladungseinheiten Placards ran, oben und unten schwarz, in der Mitte weiss.
Was als LQ behandelt werden darf ist unterschiedlich und ist im ADR-Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a nachzulesen. Das Gesamtgewicht des gesamten Versandstückes ist ebenfalls begrenzt. Hast Du die UN-Nummer?
Für bestimmte Gefahrgüter kann die Befreiung "LQ" nicht angewendet werden.
Einfach so ja oder nein sagen geht also nicht - da muss man sich je nach Produkt einlesen.
UN 1950 Aerosol
Klasse 2
Klassifizierungscode 5F
LQ 2.
Die Außenverpackung ist ja der Karton und die innenverpackung die Spraydose. Wie gesagt auf jedem einzelnen Karton prankt das "LQ"-Symbol. (die weiße Raute mit den schwarzen Ecken).
Soweit ich mich an meinen ADR-Dozenten von der letzten Auffrischung erinnere,sagte er es gibt keine Begrenzung der Anzahl von Packstücken wenn sie als "LQ" gekennzeichnet,und dementsprechend verpackt sind.
Suche auch grad in den Lehrgangsunterlagen,werde aber nicht schlauer.
Thilo.com
(
gelöscht
)
#4 RE: Frage an die ADR-Profis

LQ bedeutet "Limited Quantities", was auf deutsch so viel wie "begrenzte Mengen" bedeutet. Da sagt der Name schon alles.
LQ wurde dazu eingeführt, damit man nicht gleich bei jedem Transport von wirklich kleinen Mengen gefährlicher Ware einen speziell geschulten Fahrer einsetzen muss. Eine ganze Ladung flüssiger Stickstoff ist zum Beispiel verdammt gefährlich und kann bei einem Unfall locker ein paar Leute in Eis am Stiel verwandeln, aber ein 5kg Behälter ist so ungefährlich, dass Kinder in Realschulen Experimente damit durchführen.
Ich weiß jetzt nicht, wie viel die LQ-Grenze für Schaumdosen ist, aber 900kg ist dick darüber. Die ham also schon Recht, dass das kein LQ mehr ist.
Edit: http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans...DR2017e_web.pdf
Ab Seite 274 hast Du eine Liste mit allen Waren, die unter´s ADR fallen. Da steht auch die LQ Menge drin. Das PDF ist zwar auf englisch, aber auf dem neuesten Stand. Eine deutsche Version aus 2017 konnte ich auf die Schnelle nicht finden
Zitat von Thilo.com im Beitrag #4
LQ bedeutet "Limited Quantities", was auf deutsch so viel wie "begrenzte Mengen" bedeutet. Da sagt der Name schon alles.
LQ wurde dazu eingeführt, damit man nicht gleich bei jedem Transport von wirklich kleinen Mengen gefährlicher Ware einen speziell geschulten Fahrer einsetzen muss.
Entweder ich verstehe Dich falsch oder Du hast was falsch verstanden. LQ hat nichts mit der Menge der Gefahrgutes zu tun sondern mit der Art der Verpackung bzw. der Verpackungsgrößen. Du kannst auch mit 20 Tonnen LQ ohne Tafeln bzw. geschulten Fahrer fahren. Meist hat man eine zusammengesetzte Verpackung. Die "innere" Verpackung darf dann eine genau definierte Menge an Inhalt nicht übersteigen. Gleiches gilt für die Umverpackung, welche dann eben nur eine bestimmte Anzahl von z.B. Spraydosen enthalten darf.
Ich meine letztens mal was über eine 7 to. Grenze gelesen zu haben; möchte jetzt aber auch nicht mit Halbwissen glänzen. Müsste mich da ebenfalls erst schlau machen. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, daß man LQ in beliebiger Menge fahren kann/darf. ich lass mich aber auch gern belehren, falls ich falsch liege.
Mir stellt sich die Frage immer nicht. Im Zweifelsfalle wird aufgeklappt.
Thilo.com
(
gelöscht
)
#6 RE: Frage an die ADR-Profis

Scheinbar hab ich es falsch verstanden
Zitat
ADR at 3.4.12 t requires information to be given to carriers in relation to consignments of “Limited
Quantity (LQ) packages”. In certain circumstances (ADR 3.4.13), the vehicle has to be marked if
carrying at least 12 tonnes of LQ packages.
12 Tonnen ist ja schon ein halber LKW, also kann man wohl so viel LQ laden, wie man will(obwohl ich wo anders von 8 Tonnen gelesen habe). Wenn ich diesen Absatz aber nicht gefunden hätte, würde ich das immer noch so wie ihn meinem ersten Post interpretieren.
Im PDF von mir, Seite 625 unter 3.4.13 b) ist das genauer erklärt.
#7 RE: Frage an die ADR-Profis

Zitat von Thilo.com im Beitrag #6
Scheinbar hab ich es falsch verstandenZitat
ADR at 3.4.12 t requires information to be given to carriers in relation to consignments of “Limited
Quantity (LQ) packages”. In certain circumstances (ADR 3.4.13), the vehicle has to be marked if
carrying at least 12 tonnes of LQ packages.
12 Tonnen ist ja schon ein halber LKW, also kann man wohl so viel LQ laden, wie man will(obwohl ich wo anders von 8 Tonnen gelesen habe). Wenn ich diesen Absatz aber nicht gefunden hätte, würde ich das immer noch so wie ihn meinem ersten Post interpretieren.
Im PDF von mir, Seite 625 unter 3.4.13 b) ist das genauer erklärt.
LQ Gesamtmenge unbegrenzt, ab netto 8 Tonnen LQ müssen die Placards an Front und Heck angebracht werden.
Merke: Das Recht wird nicht von den Armen für Reiche gemacht, sondern es wird von den Reichen ganz fürsorglich gemacht, damit die Armen nicht das Gefühl haben müssen, benachteiligt zu werden.
Schönes Wochenende Euch allen....
Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.
(Marie von Ebner-Eschenbach)
"Ein ewiges Rätsel will ich bleiben mir und anderen..."
(Ludwig II.)
... so, ich versuch mich da mal so langsam rein zu lesen und das für diesen Fall aufzudruseln. Weiss aber nicht ob ich das in einem hinkriege. Ansonsten hänge ich das fortlaufend hinten dran.
Von der UN-Nr. 1950 gibt es 12 unterschiedliche UN-Nummern. Das hat mit den Eigenschaften zu tun. Das geht von erstickend, ätzend, ätzend-oxidierend, entzündbar, endzündbar und ätzend, aber nur eine mit dem Klassifizierungscode 5F.
Somit handelt es sich um Druckgaspackungen, entzündbar der Klasse 2.
Stelle aber grad fest ist für hier öffentlich zu viel, ich mach dazu einen internen Thread auf.
Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #8
Stelle aber grad fest ist für hier öffentlich zu viel, ich mach dazu einen internen Thread auf.

Zitat von Tomdiesel im Beitrag #9Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #8
Stelle aber grad fest ist für hier öffentlich zu viel, ich mach dazu einen internen Thread auf.Der Forum.Da wird Ihnen gehelft.
... ist für mich die Bringschuld in einem Forum, das man sich da einbringt. Schaff's nur nicht mehr alles heute abend.
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