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Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
#676 RE: auch das gibt es

#677 RE: auch das gibt es

Hegelmann.....3,50m Höhe...Auflieger mit deutscher Beschriftung, weiße SZM und Fahrer aus Mazedonien.
Sollte man etwas genauer seitens der Behörden hinschauen.
https://m.bild.de/regional/ruhrgebiet/ha...%2Fm.bild.de%2F
#678 RE: auch das gibt es

Ja von Logipack sollte man schon links rum zur Autobahn fahren und nicht rechts durch die Stadt...
Aber mit gekauftem Führerschein und 20 Jahre Erfahrung im Eselreiten muss man sich über die 3 Wendemöglichkeiten und ca. 128 Warnschilder ja keine Gedanken machen 😇
#679 RE: auch das gibt es

Ein klassischer Fall in der Schwertransportbranche - man will sparen und um jeden Preis einen Auftrag.
https://www.frankenpost.de/inhalt.endsta...5fb8376c79.html
Stichwort Zusammenladeverbot: man benötigt 6 Fahrzeuge und setzt 3 ein (Vermutung: jedes Fahrzeug ist mit 2 Kabeltrommeln beladen). Keine Genehmigung und dazu noch andere Verstöße gegen Fahrpersonalrecht.
Evtl. auch Nicht-EU-LKW und Kabotage?.
Sicherheitsleistung viel zu niedrig.
Teuer wird es jetzt wegen §29a Abschöpfung, Warten auf Genehmigung und Umladung. Dazu noch Verzugskosten gem. CMR.
Auch beim Auftraggeber sollte ermittelt werden (§7c GüKG).
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #679
noch andere Verstöße gegen Fahrpersonalrecht.
Evtl. auch Nicht-EU-LKW und Kabotage?.
Ich habe den Text so verstanden dass die so aus der Türkei gekommen sind. 3.000 km war die Höhe kein Problem - und 300 km vor dem Ziel dann doch. Ich frage mich aber wie die bei der türkischen Spedition den Gewinn abschöpfen wollen. Den Bescheid würde ich gerne mal sehen
Logistik hat nichts mit Logik zu tun
#681 RE: auch das gibt es

Zitat von Hajo im Beitrag #680
.....
Ich habe den Text so verstanden dass die so aus der Türkei gekommen sind. 3.000 km war die Höhe kein Problem - und 300 km vor dem Ziel dann doch. Ich frage mich aber wie die bei der türkischen Spedition den Gewinn abschöpfen wollen. Den Bescheid würde ich gerne mal sehen
Da sind noch andere Punkte: Teilbare Ladung - da gibt es keine Ausnahmegenehmigung. Ausnahmegenehmigung zumindest wegen der Höhe nötig. Die Trommeln dürften mind. 3,6om hoch sein.
Die müssen aus 3 Fahrzeugen vermutlich 6 Transporte machen.
Dazu noch teleskopierte Fahrzeuge ohne Genehmigung - geht auch nicht
Gesamtgewicht max. 40to mit 1x Trommel dürfte passen.
Zur Beförderung über 3.000 km ohne Beanstandung - entweder Glück oder kein Interesse der Behörden. Mich würden noch Lizenzen und/oder bilaterale Genehmigungen interessieren.
29a OWI - Einziehung von Taterträgen
kannst du eigentlich nur beim inländischen Unternehmen einfordern. Man kann es auch in der Türkei versuchen - ob die bezahlen - eher wohl nicht. Dann muss man evtl. mal ein Fahrzeug wieder sicherstellen, wenn es in D unterwegs ist. Da dürfte eine ordentliche Summe zusammenkommen.
Wenn der Auftraggeber des türkischen TU eine deutsche Firma ist, kann man es auch über § 7c GüKG versuchen.
#682 RE: auch das gibt es

Frech und verzockt
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersac...nburg18300.html
#683 RE: auch das gibt es

Gebietsfremde Fahrzeugführer....ein unendliches Thema
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117687/5995131
#684 RE: auch das gibt es

Gefahrgut - immer wieder spannend, wer sich damit beschäftigt. Wenn bei diesem Transport ein Unfall passiert wäre........
Wer nichts weiß oder sparen will - für den wird es teuer.
https://gotha-aktuell.info/2025/02/06/ge...-transportiert/
Hoffentlich wird der D-Auftraggeber (Spediteur) und der Verlader (sofern es nicht der Spediteur war) auch entsprechend dem ADR-BKat und der VO (EU) 2016/403 sowie wegen § 29a OWiG zur Verantwortung gezogen.
#685 RE: auch das gibt es

Fahrer mit multinationalen Dokumenten unterwegs
https://www.mainfranken24.de/aktuelles/n...obahn-unterwegs
Mal wieder Litauen. Aus welchem Land stammt der FQN oder die EU-Fahrerbescheinigung? Wird hier leider nicht erwähnt, sodass ich Litauen annehme. Ein Nachweis der BKF-Quali aus den VAE gibt es meines Wissens nach nicht. Aus Kasachstan wäre möglich - aber sicher mit anderen Voraussetzungen wie in der EU. Litauen darf den FQN so nicht ausstellen bei einer befristeten FE incl. Int. FE aus den Emiraten - es sei denn, dass die Emirats-FE in einen litauische FE umgeschrieben wird. Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung reicht zumindest in D nicht dafür. Hier wäre ein Sprachtest in arabisch oder englisch und kasachisch bei einer Kontrolle angebracht - völlig illusorisch.
Der Verdacht liegt hier nahe, dass ein oder mehrere Dokumente nicht legal erworben wurden.
Wurde eine Entsendebeschinigung mitgeführt? Wenn ja, dann darf diese nur vom Zoll kontrolliert werden, nicht von der Polizei!
Und so wird es immer weitergehen, zumal die Behörden und Kontrollbeamten mit solchen Fällen vor Ort überfordert sind und gegen 100 € Bußgeld (ein Witz bei technischen Mängeln bei einem Gefahrguttransport) den Fahrer weiterfahren lassen - aus dem Weg und aus dem Sinn.
#686 RE: auch das gibt es

Jo mei, des passt scho...!
"Fahrende Gartenhütte" gestoppt Auto völlig überladen auf A3 bei Idstein
ffh-überladener-pkw.png - Bild entfernt (keine Rechte)
Bild: Radio FFH

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #685
Fahrer mit multinationalen Dokumenten unterwegs
https://www.mainfranken24.de/aktuelles/n...obahn-unterwegs
Mal wieder Litauen. Aus welchem Land stammt der FQN oder die EU-Fahrerbescheinigung? Wird hier leider nicht erwähnt, sodass ich Litauen annehme. Ein Nachweis der BKF-Quali aus den VAE gibt es meines Wissens nach nicht. Aus Kasachstan wäre möglich - aber sicher mit anderen Voraussetzungen wie in der EU. Litauen darf den FQN so nicht ausstellen bei einer befristeten FE incl. Int. FE aus den Emiraten - es sei denn, dass die Emirats-FE in einen litauische FE umgeschrieben wird. Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung reicht zumindest in D nicht dafür. Hier wäre ein Sprachtest in arabisch oder englisch und kasachisch bei einer Kontrolle angebracht - völlig illusorisch.
Der Verdacht liegt hier nahe, dass ein oder mehrere Dokumente nicht legal erworben wurden.
Wurde eine Entsendebeschinigung mitgeführt? Wenn ja, dann darf diese nur vom Zoll kontrolliert werden, nicht von der Polizei!
Und so wird es immer weitergehen, zumal die Behörden und Kontrollbeamten mit solchen Fällen vor Ort überfordert sind und gegen 100 Bußgeld (ein Witz bei technischen Mängeln bei einem Gefahrguttransport) den Fahrer weiterfahren lassen - aus dem Weg und aus dem Sinn.
um mal hinzuzufügen:
die Ausstellungsbehörde für die FAhrerbescheinigung nach VO1072 tragen in der Regel einen befristeten nachweis der 95 auf dem Zettel ein. Diesen müssen wir leider anerkennen, egal ob der/die/das Typ Ahnung hat.
Eine Nachprüfung der ADR-Bescheinigung ist in der Regel nicht möglich (Für Türkei gibts ne offene App aber selbst bei Deutschland können wir nicht online prüfen)
#688 RE: auch das gibt es

Hier wird es richtig teuer....für Fahrer und TU aus der Türkei
https://www.kurier.de/inhalt.a9-bei-pegn...7adce90e7b.html
Warum fährt ein LKW von der Türkei nach Frankreich über die A9 bei Bayreuth?
#690 RE: auch das gibt es

Zitat von Hajo im Beitrag #689
.......
Ich möchte mal sehen wie die das Bussgeld in TR eintreiben wollen
Geht nur über die vor Ort zu entrichtende Sicherheitsleistung. Ob wenigstens der Fahrer vor Ort sanktioniert wurde?
Man kann und wird einen entsprechenden Bußgeldbescheid in die Türkei versenden. Danach kann man bei Nichtbezahlung nur warten, bis der nächste LKW der Firma in D kontrolliert wird.
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