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Keine Dokumentationspflicht über die regelmäßige Wochenruhezeit
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#16 RE: Keine Dokumentationspflicht über die regelmäßige Wochenruhezeit

die An- und Abreise zum Firmensitz ist Arbeitszeit. Wo der Fahrer wohnt ist sein "persönliches Problem".
Also Oleg parkt in Hanau, Chef Ladislav hat seinen Firmensitz (Bürocontainer) in Leipzig und Oleg wohnt in Warschau.
Dann ist der Weg von Hanau nach Leipzig Arbeitszeit und von Leipzig nach Warschau (oder zum Nordpol) Privatsache.
Dafür ist ja üblicherweise im Arbeitsvertrag ein "Arbeitsort" definiert, an dem oder ab dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist.
Sonst fange ich bei Dir als Fahrer an, ziehe nach Madrid und bis ich in der Firma bin, ist die Wochenarbeitszeit rum und ich fahre direkt wieder nach Hause
#17 RE: Keine Dokumentationspflicht über die regelmäßige Wochenruhezeit

Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #15Zitat von Schrotti im Beitrag #12Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #7
1. Variante = Auto in Hanau - Oleg war am WE zu Hause in Warschau = An- und Abreise also Arbeitszeit
Das ist aber auch so nicht korrekt, meiner Meinung nach. Denn es werden doch in keiner anderen Berufsgruppe die An-und Abreise der Arbeitszeit zugerechnet....
Ein Maler fährt vom Betriebssitz 80 km zur Baustelle und bekommt die Zeit nicht bezahlt !? Jetzt weis ich warum es keine Handwerker mehr gibt ! Wenn ich aus betriebswirtschaftlichen Gründen meinen Fahren sagen muss das die Fahrzeuge ab sofort in Eisenach am WE stehen bleiben, dann ist doch die Ab- und Anreise zum Wohnort eine zu vergütende Zeit. Wenn man das als nicht korrekt empfindet werden wohl mal Montag paar Autos stehen bleiben. Aber wenn dann Oleg aus Warschau da ist, ist die Welt ja wieder in Ordnung.
Keiner versteht mich!
Es geht darum: der NORMALE Arbeitnehmer bekommt den Weg von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte doch nicht bezahlt und nicht als Arbeitszeit angerechnet.
Wieso wird denn z.b.,der Weg zum Lkw von Hannover nach Kassel als Arbeitszeit angerechnet?
#18 RE: Keine Dokumentationspflicht über die regelmäßige Wochenruhezeit

hmmm......
da gibt es klare Regelungen zu Arbeitsweg, Standort Betrieb/Fahrzeug (muss nicht identisch sein) - was wie und wann bezahlt wird regelt in D z.B. das MiLoG und der evtl. Tarifvertrag
Wie diese Regeln dann umgesetzt werden - das steht wieder auf einem anderen Blatt.
Habe für meine Schulungen für die Handwerker mal etwas intensiver die möglichen Fälle der Hin- und Heimfahrt zur/ab Baustellen sowie Tätigkeit auf der Baustelle für alle 3 relevanten Gewichtsbereiche und Mischbetrieb ausgearbeitet....fast unmöglich, dies alles gesetzeskonform umzusetzen. Zumal bei den Handwerkern die Haupttätigkeit nicht das Fahren ist.
Es geht um die regelmäßige WRZ
Wer z.B. am Sonntag nachmittag auf einer BAB-Raststätte in der Fahrerkabine mit Schlafmöglichkeit von den Kontrollbehörden angetroffen wird (praktisch abfahrbereit, aber noch nicht erlaubt wegen Sperrzeit), der kann jederzeit einer Kontrolle unterzogen werden (Stichwort: Gefahr im Verzug). Und damit geht die übliche 'Maschinerie' los (Stichwort: lückenloser Nachweis).
Wer in Freizeitkleidung in der Umgebung des Fahrzeugs angetroffen wird, kann ebenfalls im Rahmen einer Personenüberprüfung kontrolliert werden. Dabei wird sich dann automatisch die Frage nach dem zugehörigen Fahrzeug stellen. Und danach ebenfalls die Frage nach dem lückenlosen Nachweis der letzten 28 Kalendertage.
Zitat von Schrotti im Beitrag #12
.........
Denn es werden doch in keiner anderen Berufsgruppe die An-und Abreise der Arbeitszeit zugerechnet....
Leider falsch - da gab es in 2018 vom BGH ein entsprechendes Urteil, daß die Arbeitszeit für An- und Abreise bei Dienstreisen zu vergüten ist. Damit muss die Zeit zugerechnet werden.
https://www.spiegel.de/karriere/dienstre...-a-1233889.html
Eine Dienstreise wäre dann z.B., wenn der Fahrer vom Chef angewiesen wird, einen LKW als Fahrzeugführer zu übernehmen, der außerhalb des Firmensitzes/regelmäßigen Standorts des Fahrzeugs steht. Ob er dann direkt von zu Hause dorthin fährt oder ab der Firma ist egal - diese Fahrt ist der Arbeitszeit zuzurechnen, sofern er selbst fährt. Als Beifahrer im PKW oder Fahrt per Taxi, Bahn, Flugzeug, Bus ist es Bereitschaft. Die Dokumentation per Nachtrag ist eigentlich klar.....wird gerne 'vergessen'.
In der Praxis wird die Dienstreise meist entweder nicht vergütet oder es betrifft außertariflich Beschäftigte. Arbeitszeitkontrolle - Fehlanzeige. Dann könnte man auch gleich den Bundestag/Bundesrat bei den Marathonsitzungen in die Mangel nehmen. Klare Verstöße gegen ArbZG.
#19 RE: Keine Dokumentationspflicht über die regelmäßige Wochenruhezeit

Zitat von Franz_Meersdonk im Beitrag #16
die An- und Abreise zum Firmensitz ist Arbeitszeit. Wo der Fahrer wohnt ist sein "persönliches Problem".
Also Oleg parkt in Hanau, Chef Ladislav hat seinen Firmensitz (Bürocontainer) in Leipzig und Oleg wohnt in Warschau.
Dann ist der Weg von Hanau nach Leipzig Arbeitszeit und von Leipzig nach Warschau (oder zum Nordpol) Privatsache.
Dafür ist ja üblicherweise im Arbeitsvertrag ein "Arbeitsort" definiert, an dem oder ab dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist.
Sonst fange ich bei Dir als Fahrer an, ziehe nach Madrid und bis ich in der Firma bin, ist die Wochenarbeitszeit rum und ich fahre direkt wieder nach Hause
Ja genau so sehe ich das auch!
Gibt doch noch einen der mich versteht...
Kipper-Spedition
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#20 RE: Keine Dokumentationspflicht über die regelmäßige Wochenruhezeit

Zitat von Schrotti im Beitrag #17
Keiner versteht mich!
...Wieso wird denn z.b.,der Weg zum Lkw von Hannover nach Kassel als Arbeitszeit angerechnet?
Ich schreib es mal langsam (

#21 RE: Keine Dokumentationspflicht über die regelmäßige Wochenruhezeit

@Schrotti
Ich versteh Dich auch.
Angenommen Du arbeitest in München bei einem Leuchtenhersteller, nennen wir ihn Marso und wohnst in Landshut. Da wird die die Fahrtzeit von Landshut nach München auch nicht als Arbeitszeit angerechnet.
Andersum. Bei einem Mitarbeiter im Büro spielt es keine Rolle, wie weit und wie lange er zur Arbeit fährt, nur bei einem LKW- oder Busfahrer.
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gelöscht
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#22 RE: Keine Dokumentationspflicht über die regelmäßige Wochenruhezeit

Arndt hat es doch richtig geschrieben.
Wohnort zum Arbeitsplatz / oder ein definierter Standort ist Sache des Arbeitnehmers.
Eine angewiesene Reise abweichend von den definierten Orten ist Arbeitszeit. Punkt.
Mache ich sogar mit meinen 6x Polen vom Unternehmer so.
Bekomme ich die nach ihren 10 Tagen mit der Fahrzeit nicht Hause, parke ich die bei befreundeten Unternehmern und schicke die mit PKW heim.
Wenn sie ihr langes WE gemacht haben und Montag spät oder Dienstag früh wieder zurück kommen, fahren sie nur so viel voll was die max "Schichtzeit" hergibt auch wenn dabei Lenkzeit verschenkt wird. Fertig aus.
Wenn mein Fahrer von der Weinstraße in Urlaub geht, stellt er den LKW Freitag früh in Bremen ab und fährt mit PKW von uns heim.
Der Freitag ist dann ebenso volle Arbeitszeit.
Nach dem Urlaub das gleiche, da kann er noch vorladen in Bremen und der Tag ist rum.
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