Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr)

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05.05.2019 10:22 (zuletzt bearbeitet: 05.05.2019 19:02)
#16 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
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Uto

Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #9
... sollten wir den Thread um ihn besser zuordnen zu können umbenennen in: Rate mal mit Rosenthal?

Lösen wir das Rätsel nun mal öffentlich auf. Aus dem Bericht kann man folgendes entnehmen:

Einsatz Gespann Traktor > 7,5to zGM und Anhänger > 10to zGM im gewerblichen Güterkraftverkehr als Lohnunternehmer mit allen Regelungen (EU-Lizenz, Güterschadensversicherung)
Traktor darf nicht steuerbefreit bewegt werden (also schwarzes Nummernschild) - Anhänger muss schwarzes Nummernschild haben; alternativ grün mit Kfz-Anhängerzuschlag (Beleg vom HZA über temporären oder dauerhaften Zeitraum muss mitgeführt werden)
Keine Betankung von steuerbefreitem Landwirtschafts-Dieselkraftstoff
FPersV, Sozialvorschriften VO (EG) 561/2006 und Kontrollgeräte VO (EU) 165/2014 müssen beachtet werden
Zwang zur schriftlichen Dokumentation der Ladung
FS Kl. T geht nicht im gewerbl. Güterverkehr -> Kl. CE notwendig
fehlender Fahrtenschreiber + fehlende Qualifikation BKF -> Vmax Traktor > 45 km/h (nicht begrenzt auf 40 km/h)

Maut: fällt für Lohnunternehmen (aber nur für diese mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die nicht kfz-steuerbefreit sind) auch im gewerblichen Güterverkehr nicht an gem. Sondervereinbarung.
Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #13
... ist die Nutzungsbreite denn an den landwirtschaftlichen Zweck gekoppelt, oder dürfen diese "landwirtschaftsbreiten" Fahrzeuge mit ihrer Breite auch im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden?

Genau dies ist der Knackpunkt, den ich gemeint habe. Sie dürfen es beim gewerblichen Güterkraftverkehr nicht - es gilt dann auch für diese Fahrzeuge eine max. Breite von 2,55m
Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #15
Meine auch das die Kipper/Trecker im Bereich 2,55 liegen. Sind eher die großen Erntemaschinen die da deutlich aus dem Rahmen fallen.

Trecker und Anhänger dieser Größenordnung liegen fast immer bei 2,75m Breite und sind deswegen mit den Warntafeln gekennzeichnet. Beim hier kontrollierten Gespann bin ich mir sicher, dass es zumindest beim Anhänger so ist.
Wird diese Breite bauartbedingt überschritten, so ist für jedes Teil der Fahrzeugkombination, das die Breite überschreitet, eine Sondergenehmigung gem § 70 STVZO und § 29 StVO mitzuführen.
§ 70 StVZO gibt es beim Hersteller und das klappt meistens auch.
Da aktuell in BaWü vom StVA keine Dauergenehmigungen gem. § 29 StVO ausgestellt werden, ist für jede Fahrt eine solche Einzelgenehmigung zu beantragen. Nach meiner Erfahrung klappt das in 99% aller Fälle nicht. Bestandschutz für alte Genehmigungen gilt bis zum Ablaufdatum (muss aber gewerblicher Güterverkehr explizit erwähnt werden).

EBS-Modul ist bei diesem Anhänger kein Thema.

Wenn hier Lohnunternehmer mitlesen - überlegt Euch bitte genau, wie ihr solche Transporte gesetzeskonform durchführen müsst und könnt und vor allem - welche Transporte fallen unter die Regelungen des gewerblichen Güterverkehrs.
In BaWü ist die Polizei mittlerweile regional etwas sensiblisiert und geschult......

Grüße
Uto


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05.05.2019 11:43
avatar  Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
#17 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

... habe mir mal sagen lassen die Farbe des Kennzeichen's soll kein Anhaltspunkt dafür sein ob der versteuert wird oder nicht. Man hat mir gesagt der kann auch mit grünen Kennzeichen korrekt versteuert werden. Keine Ahnung ob das so ist.

Der Fuhrmann

***********************************
Tun, was du magst, ist Freiheit. Mögen was du tust, ist Glück.
Fülle Dein Leben nicht mit Tagen, fülle Deine Tage mit Leben.

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05.05.2019 11:54
#18 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
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Martin

Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #17
... habe mir mal sagen lassen die Farbe des Kennzeichen's soll kein Anhaltspunkt dafür sein ob der versteuert wird oder nicht. Man hat mir gesagt der kann auch mit grünen Kennzeichen korrekt versteuert werden. Keine Ahnung ob das so ist.


Kann man, man muss es nur melden.

Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.

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05.05.2019 14:27
#19 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
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Roland

cool, bei §§ 70, 29 spricht man ja von unteilbarer Ladung. Dürfte dann nur ein Sandkorn pro Fahrt transportiert werden?!?

CU
Roland

Das einzig Unangenehme dabei war ein gewisser Luftzug, als stünde ein Ventilator über ihm. Das waren die Flügel der Verblödung.

Ödön von Horváth

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05.05.2019 14:55
#20 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
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Uto

Zitat von schwedentreiber im Beitrag #19
cool, bei §§ 70, 29 spricht man ja von unteilbarer Ladung. Dürfte dann nur ein Sandkorn pro Fahrt transportiert werden?!?
CU
Roland

Roland, du meinst § 46 StVO (gilt für die Ladung) - hier geht es um die bauartbedingte außergewöhnliche Abmessungen des Fahrzeugs.
Nur ein Sandkorn hätte aber was

Grüße
Uto


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05.05.2019 15:17
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#21 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
Gast
( gelöscht )

Für die einen ist es ein Felsbrocken - für die anderen das größte Sandkorn der Welt

Logistik hat nichts mit Logik zu tun!!!
----------------------------------------

Kunde: "Wo ist mein Container?"
Spediteur: "Der wird gerade gelöscht."
Kunde: "Waaahhhh... mein Container brennt ??!!"


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05.05.2019 15:25
#22 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
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Klaus

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #16
Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #9
... sollten wir den Thread um ihn besser zuordnen zu können umbenennen in: Rate mal mit Rosenthal?

Lösen wir das Rätsel nun mal öffentlich auf. Aus dem Bericht kann man folgendes entnehmen:

Einsatz Gespann Traktor > 7,5to zGM und Anhänger > 10to zGM im gewerblichen Güterkraftverkehr mit allen Regelungen (EU-Lizenz, Güterschadensversicherung)
Traktor darf nicht steuerbefreit bewegt werden (also schwarzes Nummernschild) - Anhänger muss schwarzes Nummernschild haben; alternativ grün mit Kfz-Anhängerzuschlag (Beleg vom HZA über temporären oder dauerhaften Zeitraum muss mitgeführt werden)
Keine Betankung von steuerbefreitem Landwirtschafts-Dieselkraftstoff
FPersV, Sozialvorschriften VO (EG) 561/2006 und Kontrollgeräte VO (EU) 165/2014 müssen beachtet werden
Zwang zur schriftlichen Dokumentation der Ladung
FS Kl. T geht nicht im gewerbl. Güterverkehr -> Kl. CE notwendig
fehlender Fahrtenschreiber + fehlende Qualifikation BKF -> Vmax Traktor > 45 km/h (nicht begrenzt auf 40 km/h)

Maut: fällt für Lohnunternehmen (aber nur für diese mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die nicht kfz-steuerbefreit sind) auch im gewerblichen Güterverkehr nicht an gem. Sondervereinbarung.
Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #13
... ist die Nutzungsbreite denn an den landwirtschaftlichen Zweck gekoppelt, oder dürfen diese "landwirtschaftsbreiten" Fahrzeuge mit ihrer Breite auch im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden?

Genau dies ist der Knackpunkt, den ich gemeint habe. Sie dürfen es beim gewerblichen Güterkraftverkehr nicht - es gilt dann auch für diese Fahrzeuge eine max. Breite von 2,55m
Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #15
Meine auch das die Kipper/Trecker im Bereich 2,55 liegen. Sind eher die großen Erntemaschinen die da deutlich aus dem Rahmen fallen.

Trecker und Anhänger dieser Größenordnung liegen fast immer bei 2,75m Breite und sind deswegen mit den Warntafeln gekennzeichnet. Beim hier kontrollierten Gespann bin ich mir sicher, dass es zumindest beim Anhänger so ist.
Wird diese Breite bauartbedingt überschritten, so ist für jedes Teil der Fahrzeugkombination, das die Breite überschreitet, eine Sondergenehmigung gem § 70 STVZO und § 29 StVO mitzuführen.
§ 70 StVZO gibt es beim Hersteller und das klappt meistens auch.
Da aktuell in BaWü vom StVA keine Dauergenehmigungen gem. § 29 StVO ausgestellt werden, ist für jede Fahrt eine solche Einzelgenehmigung zu beantragen. Nach meiner Erfahrung klappt das in 99% aller Fälle nicht. Bestandschutz für alte Genehmigungen gilt bis zum Ablaufdatum (muss aber gewerblicher Güterverkehr explizit erwähnt werden).

EBS-Modul ist bei diesem Anhänger kein Thema.

Wenn hier Lohnunternehmer mitlesen - überlegt Euch bitte genau, wie ihr solche Transporte gesetzeskonform durchführen müsst und könnt und vor allem - welche Transporte fallen unter die Regelungen des gewerblichen Güterverkehrs.
In BaWü ist die Polizei mittlerweile regional etwas sensiblisiert und geschult......






Alles in allem dürfte, wenn denn alles "berechnet" würde,das Bussgeld dem Fahrer und dem Halter böse Kopfschmerzen bereiten...

Geht nicht,gibt`s nicht!
Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!

Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!

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05.05.2019 19:17 (zuletzt bearbeitet: 05.05.2019 19:25)
#23 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
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Uto

Zitat von Schrotti im Beitrag #22
Alles in allem dürfte, wenn denn alles "berechnet" würde,das Bussgeld dem Fahrer und dem Halter böse Kopfschmerzen bereiten...


Tatbestände für den LU:
- Gewerbl. Güterverkehr ohne Erlaubnis gem. GüKG-Vorschriften
- Einsatz eines Fahrzeugs ohne erforderliche Ausnahmegenehmigungen
- Einsatz eines Fahrzeugs ohne erforderliches Kontrollgerät zur Aufzeichnung gem. den Vorschriften VO (EG) 561/2006
- Überladung des Fahrzeugs mit Vorsatz (so kann man die Aussage des Fahrers interpretieren) -> Berechnung des Mehrertrag für max. 3 Monate, sofern nachweisbar
- Anordnung zum Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis - dürfte 4-stellig werden
- Einsatz eines Kraftfahrers ohne die erforderliche Qualifikation gem. BKrFQG - pro nachgewiesener Tag € 400
- Schwerer Verstoß und entsprechender Eintrag in die 'Todesliste' für Verkehrsleiter
- mangelhafter technischer Zustand des Anhängers gem. § 23 StVO (abgefahrener Reifen)

Tatbestände für den Fahrer:
- Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis
- Führen eines Fahrzeugs ohne die erforderliche Qualifikation gem. BKrFQG - pro nachgewiesener Tag € 100
- mangelhafter technischer Zustand des Anhängers gem. § 23 StVO (Abfahrtskontrolle und abgefahrener Reifen)
- keine oder unzureichende Ladungssicherung
- Überladung des Anhängers von ca. 15% -20% des zul. Gesamtgewichts

Tatbestände für den Verlader (Vorgesetzter des Baggerführers)
- Überladung des Anhängers von ca. 15% -20% des zul. Gesamtgewichts
- keine oder unzureichende Ladungssicherung

vielleicht habe ich noch was vergessen; die einzelnen Nr. der Tatbestände erspare ich mir (die Beamten sollen schließlich auch noch etwas arbeiten)

Zur Dokumentation des Transports (Frachtpapiere, Mitführpflichten) wurde im Bericht nichts geschrieben.

Ob von den Beamten und der Bußgeldstelle alle Punkte und in welcher Schärfe berücksichtigt werden und wie es letztendlich ausgeht - es wäre spannend, das zu erfahren. Aufgrund der Menge und Schwere der Verstöße wäre auch ein Hausbesuch des zuständigen Gewerbeaufsichtsamts denkbar.

Grüße
Uto


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05.05.2019 20:51
avatar  F8889 ( gelöscht )
#24 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
F8
F8889 ( gelöscht )

Stahli, hast du Möglichkeiten, den weiteren Verlauf im Auge zu behalten?


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05.05.2019 21:17
avatar  Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
#25 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Zitat von F8889 im Beitrag #24
Stahli, hast du Möglichkeiten, den weiteren Verlauf im Auge zu behalten?

öhm, wir sind hier offen.

Der Fuhrmann

***********************************
Tun, was du magst, ist Freiheit. Mögen was du tust, ist Glück.
Fülle Dein Leben nicht mit Tagen, fülle Deine Tage mit Leben.

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05.05.2019 22:08
avatar  ( gelöscht )
#26 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
Gast
( gelöscht )

neee, nur aus der Presse, wie der obige Link auch

Stahlkutscher ............


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06.05.2019 11:43
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#27 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
Is
Isegrim ( gelöscht )

Uto,wie sieht es mit der Front des Treckers aus,müssen die Anbauteile nicht abgedeckt,oder wie z.bsp. beim Häcksler mit einem Schutz versehen sein????








Wer Rechtschreibfehler findet,darf Sie gerne behalten.
Wer oft genug ans Hohle klopft schenkt der Leere ein Geräusch

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06.05.2019 13:47
#28 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
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Uto

Zitat von Isegrim im Beitrag #27
Uto,wie sieht es mit der Front des Treckers aus,müssen die Anbauteile nicht abgedeckt,oder wie z.bsp. beim Häcksler mit einem Schutz versehen sein????

Gute Frage!
Meiner Meinung nach ist das vorne das hydraulische Grundteil, an das die Anbauteile angebracht werden. Es steht seitlich nicht über - ist allerdings nicht durch eine Warntafel nach vorne abgesichert. Wenn das hydraulische Grundteil nicht demontierbar ist, könnte man höchstens die fehlende Warntafel beanstanden. Gesamtlänge ist bei diesem Gespann kein Thema. Ein Häcksler hat spitze Teile, die bei Anbringung sowohl vorne wie hinten abgedeckt werden müssen.
Wenn da vorne Ballast oder eine Schaufel dranhängt, ist nichts zu machen.

Grüße
Uto


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06.05.2019 14:41
avatar  Erster ( gelöscht )
#29 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
Er
Erster ( gelöscht )

In dem werkseitigen montierten Querlenker hängt ein Frontgewicht mit Verlängerung des Querlenkers zur Aufnahme weiterer Anbauteile: also nicht Serie

Gruß Michael

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06.05.2019 15:20
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#30 RE: Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterverkehr)
Is
Isegrim ( gelöscht )

Michael.genau so hatte ich es auch gedacht. Entweder kennzeichnen,oder abbauen.








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