FALSCH, die Fronthydraulik muss bei nichtnutzen eingeklappt werden oder es kommt ein Dreieckshalter rein. Wenn wie hier ein Frontgewicht dran ist, ist alles konform. EIne Stossstange nach vorn braucht er vom Gesetz her nicht, ist gibt inzwischen welche die dann gleich als Ballast diesen, kann man bis zu 3,5t Zusatz auf die Frontachse bringen.
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Was mich wundert an der Traktor Sache Mein Schwager hat auch son Ding Sohn 18 fährt den er hat weder Forst noch Landwirtschaft Wenn diese Vorgaben nicht erfüllt sind warum bekommt er HU ohne Fahrtenschreiber ?
Zulassung mit Vmax 40 km/h -> kein Fahrtenschreiber notwendig Bei gewerbl. Güterverkehr immer FS Kl. 2 oder CE...mit 18 nur mit MPU und Zusatzausbildung zu erhalten. FS Kl. B Voraussetzung.
Zitat von Bärenbruder im Beitrag #32er hat weder Forst noch Landwirtschaft Wenn diese Vorgaben nicht erfüllt sind warum bekommt er HU ohne Fahrtenschreiber ?
Der TÜV wird nicht prüfen (können) ob der Fahrzeughalter tatsächlich Landwirtschaft betreibt oder was er mit dem Fahrzeug macht. Da geht es doch nur darum, dass es technisch OK ist - nicht wie es tatsächlich genutzt wird
Logistik hat nichts mit Logik zu tun!!! ----------------------------------------
Kunde: "Wo ist mein Container?" Spediteur: "Der wird gerade gelöscht." Kunde: "Waaahhhh... mein Container brennt ??!!"
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