Zitat von Wildflower im Beitrag #15Ich bin ganz bei Ralf. Die Deutschen sind da immer ober kritisch. Fahr mal von Dachser oder Nagel mit Sammelgut 33 Paletten mit 33 Absendern zu Edeka. Bekommst nachher 33 Frachtbriefe und 33 Leiferscheine zurück ohne Unterschrift und dazu 33 Annahmebestätigungen von Edeka. Dazu noch einen Palettentauschschein. Macht 100 Belege plus Rechnung, die du entsprechend einscannen musst. Warum nicht einen Zettel mit Absender und Empfänger und Barcode. Den Scannt Edeka und gibt Dir anschließend einen mit einer reinen Quittung oder mit entsprechenden Vermerken von Fehlmengen. Eine App fürs Smartphone (hat eh jeder Fahrer) und Ruhe. Bild nach Entladung und via Schnittstelle zu dir...
Und genau hier liegt das Problem.........
Selbst wenn sich auf Speditionsseite 1 oder 2 Systeme als Standard durchsetzen sollten, passt es auf Empfängerseite wegen der dort verwendeten individuellen Software meist nicht. Außerdem bin ich mir sicher, dasss viele Kunden (Verlader und Empfänger) weder als Anwender mit Signatur registriert sind noch wissen, wie so ein e-CMR erstellt werden soll/muss. Die wachen, wenn überhaupt, erst in den Sommerferien 2024 auf. Die großen Verlader und Discounter werden weiterhin auf das bewährte System Ausdruck setzen.
Kontrolle In- und Ausland: jeder Fahrer zumindest im int. Verkehr muss ein Tablet oder Smarphone mi den Dokumenten und Zugriffsrechten vorzeigen können...Wunschtraum? Ich glaube schon. Die Kontrollbehörden benötigen vermutlich Extra-Software für Kontrollzwecke (Download).
GÜG über mehrere Grenzen: wie soll hier das Abstempeln erfolgen (z.B. bei TIR-Beförderung)?
e-CMR als Bankdokument: selbst wenn alles in Ordnung ist (z.B. Transport in Richtung RUS oder CHN) - es wird kein Original mehr geben für Akkreditivgeschäfte. Bei Beanstandungen sicher katastrophal.
Schadensereignis: wie wird ein Schaden bei der Be- oder Entladestelle dokumentiert, wenn der Fahrer oder Kunde reklamiert? Bekanntlich müssen beide unterschreiben.
Und wenn die deutsche digitale Netzabdeckung zuschlägt, scheitert es bereits an der Datenübertragung zum Empfänger oder an den Fahrer (DS-GVO?)
Wir haben damals mit der BLG gearbeitet. Der IT Mann sagte, wir haben 3300 Anbindungen an Kundensysteme. Alles kein Prpblem.. Mein Spedion System hat ein Auftragstablett im Auto. Kannst direkt Bilder machen zum Status und wird mit Zeit und Ort gespeichert.....
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Zitat von Wildflower im Beitrag #17Wir haben damals mit der BLG gearbeitet. Der IT Mann sagte, wir haben 3300 Anbindungen an Kundensysteme. Alles kein Prpblem.. Mein Spedion System hat ein Auftragstablett im Auto. Kannst direkt Bilder machen zum Status und wird mit Zeit und Ort gespeichert.....
1) Ein Großspediteur in D hat lt. eigenen Angaben 3.300 Anbindungen an Kundensysteme. Vermutlich wird er deutlich mehr Kunden haben - was machen diese dann mit einem eCMR? Spediteure im grenzüberschreitenden Verkehr werden nachrüsten müssen. Gibt es diese Nachrüstpflicht auch für Verlader, wenn dort direkt geladen und die Exportpapiere ausgestellt werden?
2) Ein gebietsfremder EU-Spediteur erstellt für einen grenzüberschreitenden Transport einen eCMR mit seinem System. Ist dieses System über einen Einheitsstandard kompatibel zu anderen verwendeten Systemen in anderen Ländern - egal ob Empfangsspediteur oder Direktkunde? Darf dieser eCMR per mail vorab an den Empfänger zu Kontrollzwecken versandt werden? Wie ist sichergestellt, dass der eingesetzte Fahrer einen eCMR mitführt, der bei Kontrollen in allen Ländern ausgelesen werden kann?
3) Verladung von Agrarprodukten in der Süd-EU mit Ziel Zentral-EU - aktuell steht die Orangenernte in Spanien vor der Tür. Diese Ladungen laufen vor Ort oftmals über Frachtvermittler, die außer der Kontaktvermittlung NICHTS machen. Also fährt der Fahrer zur Genossenschaft/aufs Feld und lädt dort bzw. wird beladen. Fahrer erstellt händisch einen CMR, der dort vom Verlader unterschrieben wird und bei der Entladung (z.B. auf dem Großmarkt) vom Empfänger. Spediteure im In- und Ausland sind dabei oftmals nicht beteiligt. Wie soll das künftig legal mit dem eCMR laufen? M.E. völlig unmöglich.
4) LKW-Kontrolle durch BALM oder Polizei oder Zoll Es handelt sich um einen grenzüberschreitenden CMR-Transport. Der Fahrer legt ein Smartphone mit dem eCMR vor. Reicht hier ein Abfotografieren als Beweismittel oder muss das Smartphone ausgelesen werden? Wenn es sich um ein privates Smartphone handelt - darf der eCMR überhaupt darauf gespeichert werden (siehe DS-GVO)? Darf ein privates Smartphone zu Kontrollzwecken ausgelesen werden (siehe DS-GVO)?
Für mich werden hier ganz klar die Grenzen des eCMR aufgezeigt. Im Schadensfall wird es noch diffiziler und ohne Ausdruck ist ein Schadensfall rechtlich kaum korrekt dokumentierbar.
Uto, warum suchen wir denn immer nach etwas, warum es nicht funktionieren soll oder kann.
Vor 12 Jahren wurde für gefährliche Abfälle das ZKS mit dem Länder-eANV eingeführt. Vom Zusammenbruch der Entsorgungswirtschaft, vom bürokratischen Aufwand (Lesegeräte, Signaturkarte) und vom Ausfall der Systeme war die Rede. Nichts davon ist eingetreten, bis auf kleine Ausfälle hat das immer funktioniert und niemand wünscht sich den Zettelkram wieder her!
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #19Uto, warum suchen wir denn immer nach etwas, warum es nicht funktionieren soll oder kann.
Vor 12 Jahren wurde für gefährliche Abfälle das ZKS mit dem Länder-eANV eingeführt. Vom Zusammenbruch der Entsorgungswirtschaft, vom bürokratischen Aufwand (Lesegeräte, Signaturkarte) und vom Ausfall der Systeme war die Rede. Nichts davon ist eingetreten, bis auf kleine Ausfälle hat das immer funktioniert und niemand wünscht sich den Zettelkram wieder her!
Alles gut, Arndt!
Im Unterschied zu den Vorschriften des KrWG (§ 53 und 54) haben wir beim int. Straßengüterverkehr viele Firmen mit teils völlig ungebildetem und nicht weitergebildetem Personal bei allen Parteien. Insbesondere bei den KMU halte ich die Bereitschaft für gering, das zu ändern. Abfallbeförderung ist großteils lokal oder national und relativ wenig international im Verhältnis zu den konventionellen Gütern. Aufgrund der Vorschriften und vor allem Gefahren sehen hier Firmenverantwortliche deutlich die Risken und Gefahren, die bei konventionellen Verladern gerne ausgeblendet werden.
Schau dir mal den Werkverkehr auf dem Bau und bei LU an und du weißt, was da dokumentarisch abgeht. Ist im Ausland vermutlich nicht anders.
Nochmals: wenn solche Fragen auftauchen, muss der Gesetzgeber im Vorfeld sich Lösungen überlegen. Wird vermutlich nicht geschehen. Also benötigt man Berater, die viel Geld kosten und wenig bringen. Fallen also bei einem solchen Randproblem eher aus. Das Geschrei wird dann groß werden, wenn die ersten Kontrollen oder Schadensfälle auftreten. Auch beim eCMR gilt vermutlich: erst wenn etwas passiert und Strafen drohen, befasst man sich mit dem Problem. Solche 'Hilferufe' bei Fahrtenschreiber und LaSi erlebe ich fast wöchentlich.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #20 Nochmals: wenn solche Fragen auftauchen, muss der Gesetzgeber im Vorfeld sich Lösungen überlegen.
Der Gesetzgeber gibt Gesetze vor, nur in ganz selten Fällen aber Lösungen. Beim ZKS-System hat man den Eindruck, das das von den Bundesländern betrieben wird - weitgefehlt. "Die Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS) entwickelt, betreibt und pflegt ihre Fachanwendungen und Angebote nicht selbst, sondern bedient sich dabei geeigneter Dienstleistungsunternehmen." Digitales Entwicklungsland Deutschland...
Zitat: Teilnahme für Transportunternehmen an den elektronischen Verfahren ist freiwillig.
Wenn es einer in der Transportkette will (und durchsetzen kann), wirst du dich dem Neuen nicht widersetzen können. Das hat doch auch gutes, gerade im Fernverkehr: so bald der Empfänger seine Unterschrift drunter hat, kann (automatisiert) die Rechnung raus.
Um auf meinen flapsigen Eingangsbeitrag zurückzukommen. Dort, wo die natürlich vorhandenen Vorteile erkannt sind u n d umgesetzt werden können, wird das ja auch gemacht. Da braucht es die EU nicht für um Unternehmen die eigenen Vorteile zu erklären. Und schon garnicht irgendwelche zentralen Stellen über das dann alles laufen soll. Bspw. die internen Abläufe bei den Systemspedies, die Paketdienstleister, die Post bei Einschreiben usw. Diese können ihren Kunden aber auch ihre Systeme aufzwingen bzw. nutzen dies nur intern und mit ihren Subs. Und wenn die Vorteile so groß werden, das man nicht mehr daran vorbeikommt, dann hat auch der Tischler in Hinterbutzenbach ein IT-System für die Annahme seiner jährlichen Sammelgutpalette anstelle eines Stempels.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #23Das hat doch auch gutes, gerade im Fernverkehr: so bald der Empfänger seine Unterschrift drunter hat, kann (automatisiert) die Rechnung raus.
Wetten dass dann irgend jemand auf die Idee kommt und zusätzlich zum elektronischen Frachtbrief noch einen unterschriebenen Lieferschein im Original haben will
Zitat von Krischan im Beitrag #24 Und wenn die Vorteile so groß werden, das man nicht mehr daran vorbeikommt, dann hat auch der Tischler in Hinterbutzenbach ein IT-System für die Annahme seiner jährlichen Sammelgutpalette anstelle eines Stempels.
Schau mal Christian, was der neue Personalausweis so alles könnte. Meine 7 Jahre alten Navigationsgeräte haben schon so ein Lesegerät drin. Technisch ist das sofort möglich - aber wollen wir das auch? Die DSGVO wird uns West-Europäern im Wege stehen, aber da hat die Papierindustrie Arbeit. Auch gut für mich.
Welche Möglichkeiten gibt es, den Online-Ausweis in elektronische Geschäftsprozesse zu integrieren? Den Online-Ausweis können Sie in alle Web-Services integrieren, bei denen sich Ihre Kundinnen und Kunden eindeutig identifizieren müssen. Die erforderlichen Daten werden sicher, medienbruchfrei und zu 100 % korrekt in Ihr IT-System übertragen.
Informationen über den Online-Ausweis im Geschäftsverkehr finden Sie hier auf dem Personalausweisportal. Einsatzmöglichkeiten werden hier vorgestellt. Beispiele für Onlinedienste von Behörden, die mit dem Online-Ausweis genutzt werden, stehen bei den Anwendungen . Link
Gut, LKW WALTER und Krone haben sich geeinigt etwas (was genau?) auf den Weg zu bringen. Was sagen denn alle anderen Beteiligten? LKW WALTER hat ja eine Reihe von Kunden. Was sagen denn diese?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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Zitat von Krischan im Beitrag #28Gut, LKW WALTER und Krone haben sich geeinigt etwas (was genau?) auf den Weg zu bringen.
Steht gleich in der Überschrift im Artikel. 2008 (vor fast ganz genau 16 Jahren!!!) hat der Bundestag das --> HIER beschlossen. Niemand hat bisher was dahingehend gemacht. Da machen uns die Osteuropäer was vor. Von denen bekommst du ne Statusmeldung und bei vielen unaufgefordert nach dem abladen per Email die Transportdokumente. Ich kleiner Krauter schleppe aller 8 Wochen einen Umzugskarton Dokumente auf den Boden. Digital und Deutschland passt nicht zusammen = Steinzeit.
Moin Arndt, aus Deinem Link zitiert und das Wesentliche herausgehoben: "Erweiterung geltender Regelungen um die M ö g l i c h k e i t der elektronischen Kommunikation betr. Abwicklung von Frachtverträgen im internationalen Straßengüterverkehr für beteiligte Unternehmen zur Verbesserung der Rechtssicherheit und Förderung der Akzeptanz des digitalen Frachtbriefs (e-CMR)
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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