Ich habe einen Kunden in Peine. Wenn ich von der Autobahn komme, kommt nach 1 km das Ortsschild - somit bin ich innerorts. Auf der Straße ist aber 70 km/h ausgeschildert..... Wie schnell darf ich da nun mit dem LKW fahren? 50 oder 60??
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Eigentlich gelten die 60 km/h nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Im logischen Umkehrschluss sollten dann 70km/h,bei entsprechender Beschilderung zulässig sein. Aber,wir sind ja hier in Deutschland....
Geht nicht,gibt`s nicht! Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!
Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!
Ge- oder Verbot 1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren. 2. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art. 3. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a und b und § 18 Absatz 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen ist.
Erläuterung: Das Zeichen kann in einer Fahrstreifentafel oder einer Einengungstafel oder einer Aufweitungstafel integriert sein. Dann bezieht sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den die Höchstgeschwindigkeit angeordnet ist.
So schön wie es früher war, ist es früher nie gewesen. - Herman van Veen
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