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Lkw-Fahrer und Cannabiskonsum

Auch interessant: https://www.zeit.de/news/2024-02/23/cann...erprueft-werden
Quelle: Zeit
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht,
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#17 RE: Cannabis-Gesetz: Tausende Verfahren müssen überprüft werden

Das Gesetz wurde heute vom Bundesrat abgesegnet und tritt am 01.04.2024 in Kraft.
https://focus.de/259787758
#18 RE: Cannabis-Gesetz: Tausende Verfahren müssen überprüft werden

ein Wahlversprechen der GRÜNEN ist umgesetzt! Jetzt können wir uns den wirtschaftlichen Niedergang des Landes schön rauchen.
#19 RE: Cannabis-Gesetz: Tausende Verfahren müssen überprüft werden

@Kipper-Spedition
wo bleibt die Gleichberechtigung - Ich rauche nicht ???
#20 RE: Cannabis-Gesetz: Tausende Verfahren müssen überprüft werden


@hurgler0815
"FeV: Artikel 9.2.1 und 9.2.2. Wer regelmäßig konsumiert, dem wird seine Führerschein entzogen und frühestens nach MPU-Absolvierung kann man den wieder beantragen. Gelegentlich erlaubt, aber nur ohne Kontrollverlust und nicht in Kombination mit Alkohol oder Drogen.
Wenn die Legalisierung beschlossen wird, muss auch ein verbindlicher Grenzwert für Kontrollen festgelegt werden - kein Empfehlungs-Wischi-Waschi."
Wie genau ist das reglementiert?
Ich kenne jemanden der jedes Wochenende kifft und dazu noch ordentlich bechert.
Ist der jetzt auf Dauer fahrtüchtig,oder nicht?
#22 RE: Cannabis-Gesetz: Tausende Verfahren müssen überprüft werden

#23 RE: Cannabis-Gesetz: Tausende Verfahren müssen überprüft werden

interessant dazu das Thema aus dem verkehrsportal................... auch die Beiträge vor dem Tag x sind lesenswert und man liest raus, wer Ahnung hat und wer denkt, er hat Ahnung
http://www.verkehrsportal.de/board/index...entry1058244888
#24 RE: Cannabis-Gesetz: Tausende Verfahren müssen überprüft werden

#25 RE: Cannabis-Gesetz: Tausende Verfahren müssen überprüft werden

Expertengruppe einigt sich auf Cannabis-Grenzwert am Steuer
Zitat: Wie das BMDV weiter mitteilte, muss für die rechtliche Festschreibung des Grenzwerts der § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geändert werden, der bisher jeglichen Cannabis-Konsum über der Nachweisschwelle von 1 Nanogramm/Milliliter Blut untersagt. Bis zur Änderung des Gesetzes – die im günstigsten Fall im Mai verabschiedet werden kann –, gilt die bisherige Quasi-Null-Toleranz-Grenze weiter. Eigentlich hatte die Regierung angestrebt, dass der neue Grenzwert gleichzeitig mit dem Cannabisgesetz Anfang April in Kraft tritt.
Was macht jetzt ein Polizist am 02.April? Im günstigsten Fall bis Mai warten, oder gilt die "bisherige Quasi-Null-Toleranz-Grenze" weiter?
#26 RE: Cannabis-Gesetz: Tausende Verfahren müssen überprüft werden

Grenzwert wird auf 3,5 ng hochgesetzt.
Polizei muss noch nach den bestehenden Vorschriften ahnden bis zur Änderung. Wie vor Ort gemessen wird, ist noch nicht bekannt. Normalerweise muss eine Blutprobe entnommen werden - nur die ist rechtssicher.
Wenn dann noch Alkohol und Drogen ins Spiel kommen, wird es teuflisch.
#27 RE: Cannabis-Gesetz: Tausende Verfahren müssen überprüft werden

Cannabiskonsum wird legalisiert - aber nicht im Straßenverkehr
Mitgliederinfo, 28.03.2024
Die Info ist nur für Mitglieder sichtbar.
#28 RE: Cannabis-Gesetz: Tausende Verfahren müssen überprüft werden

Mit Spannung erwarten auch wir als MPU-Berater und -Vorbereiter die Änderungen des Cannabisgesetzes (CanG) zum 01.04.2024 sowie die Auswirkungen der Änderungen auf die Fahreignung sowie die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen.


https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/cannabis-thc-grenzwert-strassenverkehr-fahrtuechtigkeit-bmdv-wissing/
Text und Link nur für Mitglieder
Danke an den mir bekannten Übermittler der Nachricht.


Die veröffentlichte Empfehlung der Expertengruppe liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum
siehe Link https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlag...publicationFile
#30 RE: Cannabis-Gesetz: Tausende Verfahren müssen überprüft werden

Nach meinem Verständnis gilt:"Ab dem 1. April (man beachte das Datum) gilt der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Freizeitgebrauch als legal."
Freizeit lt. Wiki:https://de.wikipedia.org/wiki/Freizeit
Freizeit ist der Zeitraum außerhalb der Schul- oder Arbeitszeit, über den eine Person selbstbestimmt verfügen kann.
So wie ich das Gesetz verstehe wird hier n u r die Herstellung und der Besitz neu geregelt. Alles andere bleibt gleich. Oder übersehe ich da etwas?
Nachtrag: https://www.bundesgesundheitsministerium...-cannabisgesetz
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