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Postgesetz und evtl. Verbot von Sub-Unternehmen

Zitat von Egon im Beitrag #15
Erklär mal wie dein Satz zu meinem passt?
Die Logik des Kommentars bleibt da für mich im verborgenen.
Meinst Du mich?
Das erkläre ich gerne. Als ich jung war, war der Briefträger ein Beamter. Nach dem preußischen Prinzip des Beamtentums. Jemand wird für seine Aufgabe so gut bezahlt, das er nicht wirklich bestechlich ist. (Kurzform)
Da können wir uns bei dem nächsten Forentreffen gerne länger drüber unterhalten.
Vermutlich stellen heute Subsubsubunternehmer Rentner als Teilzeitfahrer mit eigenem Auto ein um (auch wertvolle) Pakete oder wichtige Postdokomente zuzustellen. Ist der Unterschied klar?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars.
Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
#17 RE: Postgesetz und evtl. Verbot von Sub-Unternehmen

Das geplante Verbot für Subunternehmer bei der Brief- und Paketzustellung kommt nicht zustande.
https://www.n-tv.de/25004645
#18 RE: Postgesetz und evtl. Verbot von Sub-Unternehmen

Längere Laufzeiten für Briefe und Pakete und Pakete über 20 kg nur noch im 2-Personen Handling - willkommen in der neuen Realität.
https://focus.de/260034611
Wird den Onlinehandel sicher nicht freuen.
Vielleicht der Start einer Entschleunigung auch für Spediteure?
EDIT : Update
Bei Zustimmung des Bundesrates tritt das geänderte Gesetz noch im Sommer 2024 in Kraft.
https://trans.info/de/postgesetz-ampel-k...usschuss-389308

Dann brauchen wir jetzt noch ein Terminverbot im Güterverkehr. Kein Verlader darf einen Liefertermin vorschreiben und kein Spediteur / TU darf einen Liefertermin zusagen. Die Ware ist dann da wenn sie da ist
#21 RE: Postgesetz und evtl. Verbot von Sub-Unternehmen

Das interessante ist ja, sobald die "Postunternehmen" mit Paketen über 20kg arbeiten, sind se keine Universalpostdienstleister mehr und fallen damit nicht mehr unter die Ausnahmen von den LuRz
#23 RE: Postgesetz und evtl. Verbot von Sub-Unternehmen

Zitat von Stahli im Beitrag #22
Das interessante ist ja, sobald die "Postunternehmen" mit Paketen über 20kg arbeiten, sind se keine Universalpostdienstleister mehr und fallen damit nicht mehr unter die Ausnahmen von den LuRz
Noch gibt es keine gesetzlichen Gewichtsgrenzen. Alle bis auf GLS 31,5 kg, GLS 40kg.
Sie werden alle die AGB anpassen.
#24 RE: Postgesetz und evtl. Verbot von Sub-Unternehmen

Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV)
Definition: Universalpostdienstleister
Als Universaldienstleistungen werden folgende Postdienstleistungen bestimmt:
1.
...
2.
die Beförderung von adressierten Paketen, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm nicht übersteigt und deren Maße die im Weltpostvertrag und den entsprechenden Vollzugsverordnungen festgelegten Maße nicht überschreiten,
#25 RE: Postgesetz und evtl. Verbot von Sub-Unternehmen

Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #24
Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV)
Definition: Universalpostdienstleister
Als Universaldienstleistungen werden folgende Postdienstleistungen bestimmt:
1.
...
2.
die Beförderung von adressierten Paketen, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm nicht übersteigt und deren Maße die im Weltpostvertrag und den entsprechenden Vollzugsverordnungen festgelegten Maße nicht überschreiten,
Deswegen gibt es Duetsche Post für die Briefe und DHl für die Pakete...
#26 RE: Postgesetz und evtl. Verbot von Sub-Unternehmen

Deutsche Post wird zu DHL Group
Zitat: Die Deutsche Post DHL Group benennt sich um. Der global aufgestellte Konzern heißt künftig DHL Group, wie das Bonner Unternehmen am Montag mitteilte. Der Namensteil „Deutsche Post“ fällt demnach zum 1. Juli (2023) weg.
Du hast aber Recht, es sind zwei unterschiedliche Unternehmenssparten.
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