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Wird mit zweierlei Maß geurteilt?

#2 RE: Wird mit zweierlei Maß geurteilt?


Die Schallgrenze sind 3,5t zGG.
Alles darüber wird besonders verarztet. Begründung normalerweise die besondere Gefährdung, die von so einem Fahrzeug ausgeht.
Sachliche Begründungen oder eine Betrachtung des Einzelfalles werden im Regelfall nicht vorgenommen.
Dazu kommt, daß zumindest bei mir, auch gerne mal "aufgerundet" wird. Zumindest erfolgt der Versuch bei mir. Der ist leider nicht strafbewehrt.
Sabine,mich haben sie doch voriges Jahr im Februar mit 82 angehalten,abzl.3 km 79 ,sollte ich doch auch 70 € latzen,Einspruch,Verhandlung in Stolzenau,Richter interessierte garnicht was von meinem Anwalt kam,wurde nur den beiden Polizisten geglaubt,obwohl kein Messprotokoll ausgefüllt war.
Zitat von Isegrim im Beitrag #4
Sabine,mich haben sie doch voriges Jahr im Februar mit 82 angehalten,abzl.3 km 79 ,sollte ich doch auch 70 € latzen,Einspruch,Verhandlung in Stolzenau,Richter interessierte garnicht was von meinem Anwalt kam,wurde nur den beiden Polizisten geglaubt,obwohl kein Messprotokoll ausgefüllt war.
Logischer Weise werden sich die Krähen untereinander keine Augen aushacken. Da muss man schon aus Prinzip immer gegen vorgehen.
Zitat von sabine im Beitrag #1
mir san geblitzt wor`n,
mit 20km/h zu schnell aus der Baustelle raus.
bei pkw gibt es keinen Punkt, bei LKW schon +70€ ?
Sabine selbst schuld, hat dich dein Mann verpfiffen oder hast du dich selbst gestellt?
BANANENREPUBLICK1
In einer Bananenrepublik darf ein Straftäter Namens ULLI HOENESS ALS INHAFTIERTER 20.000 € im Monat verdienen und d Pöbel findet es gut!



Bei mir hat sich die Landeshauptstadt kooperativ gezeigt und Amtshilfe geleistet. Es wurde das "Zielphoto" mit dem des Persos verglichen.
Das hatten wir doch schonmal, nannte sich DDR und Stasi...haha. Ich glaube es ist heute nur um einiges schlimmer als früher weil die technischen Möglichkeiten ganz andere sind.
Wir haben mal auf so nem Bild was von ner Brücke geschossen wurde als der Kutscher nicht angeschnallt war, geantwortet, dass wir die Strafe nicht akzeptieren können da diese permanente Verklehrsüberwachung unter die Vorratsdatenspeicherung fällt und somit keine rechtliche Grundlage besteht.
Zitat von Skydiver im Beitrag #10
Aus so Sachen bin ich bis jetzt immer raus gekommen. Gar nicht erst auf die Schreiben reagieren und wenn jemand vor der Tür steht...ich muss doch nicht aufmachen. Da darf natürlich kein anderer quatschen...oh ja, das ist doch......
3 Monate sind schnell rum.
13 Wochen!
So ist es! Ich habe die Fahrer genau so gedeckt und musst dann die Tachoscheibe beim Gewerbeaufsichtsamt abgeben, der durfte natürlich wieder keinen Namen nennen, nur ob die Zeit überzogen war wollte er schauen!
Bei guten Fotos gleichen sie schon mal ab und deshalb immer den Bart länger lass wachsen in der Zeit wo die Passfotos geschossen werden!
Zitat von SAW79 im Beitrag #14
Wie habt ihr dann die mit Sicheheit nachfolgende Nummer mit dem Fahrtenbuch abwenden können?
Fahrtenbuch dar erst eingesetzt werden, wenn in kürzeren Abständen der Fahrer nicht ermittelt konnte werden!
Es gibt nur was, wenn sie mit dem roten Schein kommen!
Mir hat die hiesige Polizei angedroht, wenn wir nicht mit arbeiten würden, dann würden wir es spüren bekommen!
Da habe ich ihm drauf geantwortet, kennen sie den Rentner vom Harz der jeden Tage 20 Anzeigen auf gibt und das mache ich dann auch!
Wer die B 27 befahren darf, sehe ich im Handumdrehen und wer nicht und die bekommt ihr jeden Tag!
Was meinen sie was sich der Innendienst freut wenn ich diese dann mache mit Empfehlungen von ihnen!
Ruhe war!
Bei uns dürfen sie nur noch raus fahren wenn von der Polizei geblitzt wurde, Starenkästen und die kommunalen Blitzer, da versuchen sie über die Kommune!
Die können Vorladungen schicken so lange sie lustig sind!
In der näheren Verwandtschaft immer das Recht gebrauchen der Aussageverweigerung!
Wurde auch schon vorgeladen zu Gericht als Zeuge wer gefahren hat. Da muss man dann hin und dort gibt es Zeugengeld!
Mal am Rande, wenn ihr irgend wie im Ausland Zeuge werdet bei Unfall oder sonst und bekommt von einem ausländische Gericht eine Zeugenladung, die muss in Deutsch sein, sonst braucht ihr nicht zu erscheinen!
In der Regel wird man dann da zu vernommen am Heimat Gericht und die müssen sich das selbst umdolmetschen und es gibt auch Zeugengeld!
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