Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

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15.06.2023 17:27 (zuletzt bearbeitet: 15.06.2023 17:28)
#31 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung
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Uto

Zitat von Christian im Beitrag #30
Hallo Uto,

SZM und Wohnanhänger, da braucht man nichts beantragen.
Der Zug gilt als "SO.KFZ.Wohnmobil".


Stimmt,

aber es ist besser, bei Unterwegs-Kontrollen in D etwas Schriftliches vorweisen zu können. Ein solches WoMo ist von außen für einen vorbeifahrenden Kontrolleur evtl. nicht auf den ersten Blick erkennbar.

Link zur freiwilligen Registrierung: https://www.toll-collect.de/de/toll_coll...tbefreiung.html

Zitat von Christian im Beitrag #30
Das Mautgerät kann dann "off" geschaltet werden. Müßte mir die Anleitung dazu noch mal raus suchen, die mir toll collect geschickt hat.
Da spielt es keine Rolle ob die SZM neu, H oder sonst gewerblich genutzt wird. Das ist die schriftliche Aussage von toll collect.


MAUTFREI ist das Stichwort.

Aussage stimmt so auch.
Selbst wenn du das WoMo geschäftlich als rollendes Büro nutzen und geschäftlich abschreiben würdest, ist es nicht mautpflichtig.
Vorteil: du kannst alle Kosten für Renovierung und Unterhalt deines Büromobils steuerlich geltend machen. Was dann das Finanzamt dazu sagen wird, bleibt abzuwarten.

Grüße
Uto


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15.06.2023 18:37
#32 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung
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Ralf R.

... der Schumi hatte zu dem Thema noch die Frage:

Darf ich mit meinem Wohnmobil gewerblich nen Anhänger mit Ladung ziehen?

Schumi hat ja jetzt einen SK-Motorwagen mit einem Campingaufsatz versehen, bzw. den vorhandenen Koffer einen Campingumbau unterzogen. Das ganze ist umgeschrieben von Lkw auf Wohnmobil. Aber mit dem 1828 (ist das glaube ich) könnte er natürlich Anhänger ziehen.

Für mich stellt sich die gleiche Frage. Bin kürzlich mit unserem Kofferauflieger mit 3 Paletten nach Österreich hin mit 256 kg Gesamtgewicht. Das hätte auch in einen Pkw-Anhänger hinter mein Wohnmobil gepasst.

Mein Wohnmobil hat 4,25 to, beim Schumi weiß ich nicht ob der die Kiste abgelastet hat.

Beim Schumi ist ein analoger Tacho drin, beim mir im Womo natürlich nix.

Der Fuhrmann

***
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15.06.2023 19:03 (zuletzt bearbeitet: 15.06.2023 19:09)
avatar  Stahli
#33 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung
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Torsten

solange die Gewichte passen und die passende Lizenz mitgeführt wird, hat zumindest das GüKG nix dagegen ( §1 Absatz 1 GüKG)

international muss ich mich erstmal belesen


die VO(EU)561/2006 hat da nix dagegen (Artikel 2)

und die anderen gefundenen VOs haben auch nix dagegen.



Zu beachten ist aber in jedem Fall dann die Fahrtenschreiberpflicht bei zGG über 3,5t wie auch die Nachweispflicht über den aktuellen und die letzten (derzeit noch) 28 Tage


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15.06.2023 19:18
#34 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung
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Arndt

Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #32
... der Schumi hatte zu dem Thema noch die Frage: ...


@Der Fuhrmann
Ralf, wie wäre es denn, wenn du den anderen Ralf zu uns ins Forum (wieder) einlädst? Nicht das es zu Übermittlungsfehlern bei den Gesetzestexten kommt oder so... oder?


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15.06.2023 19:25
avatar  Stahli
#35 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung
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Torsten

wird sicher schwer werden,

Grund kennst Du


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15.06.2023 21:22
avatar  Stahli
#36 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung
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Torsten

habe n bissel mit Oldie-Ralf hin und her geschrieben. mal sehen was raus wird


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16.06.2023 03:22
#37 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung
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Ralf R.

Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #34
Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #32
... der Schumi hatte zu dem Thema noch die Frage: ...


@Der Fuhrmann
Ralf, wie wäre es denn, wenn du den anderen Ralf zu uns ins Forum (wieder) einlädst? Nicht das es zu Übermittlungsfehlern bei den Gesetzestexten kommt oder so... oder?


... eine sehr gute Idee. Habe ich schon längst gemacht weil ich meine das er hier fehlt. Aber er will leider nicht.

Der Fuhrmann

***
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