In den Standard-Dachscheinwerfern dürfen die Lampen sein ( eine Leuchte, auch wenn 2 Lampen funzeln )
also eine Leuchteneinheit wird als Gesamtleuchte gesehen. ( auch bei den Heckleuchten mit getrennten Leuchtkammern ) d.h. am Heck sind regulär zulässig pro Seite max. 1 Leuchte oben und 2 unten oder 2 oben und 1 unten ( lt. ECE )
Lt. ECE sind jetzt in bestimmten Abmessungen Kombinationen aus Seitenblinker und Seitenmarkierungsleuchte erlaubt ( Blinken im Rytmus der Hapt-Blinker ) Seitenmarkierungsleuchten sind lt. ECE nicht mehr an (Längen)Abstände gebunden (Ich denke mal, wenn Eure Fahrer jetzt 100 Seitenmarkierungsleuchten abauen wollen )
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