Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)

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02.03.2023 19:17
avatar  Egon
#466 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
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Eugen

War da im Bericht nicht die Rede von 95?
Sieht eher wie Rollen lassen
Kann mir nicht vorstellen, dass es einer riskiert jemanden ein Auto ohne Begrenzer zu machen.
Da ist j jeder in der Kette dran

Ein Kleingeist hält Ordnung und ein Genie überblickt das Chaos

;-)

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02.03.2023 22:37
#467 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
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Arndt

Zitat von Wildflower im Beitrag #465
Bitte. Ich wollte das hier einstellen, bin aber zu blöd dazu... Kannst du also gerne machen :-)

Nee, alles gut, das Video von diesem Vollhonk stell ich nicht ein.

So schön wie es früher war, ist es früher nie gewesen. - Herman van Veen

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02.03.2023 23:04
avatar  FLO
#468 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
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FLO
Silvia

Zitat von Wildflower im Beitrag #465
Bitte. Ich wollte das hier einstellen, bin aber zu blöd dazu... Kannst du also gerne machen :-)

Was mich interessieren würde, wie das nachher ausgeht. Der LKW war Manipuliert, sprich Begrenzer raus. Also ist irgendein Werkstattmann mit dran.
Außerdem bekommt der Unternehmer wahrscheinlich auch noch Besuch von der Aufsicht. Kommt man da raus wenn man sonst sauber ist?

Kann ich diese Schäden vom Fahrer zurück holen?
Ich schaue mal was man so raus bekommt....


Rein formal schon: Du kannst, bei entsprechendem Nachweis (und „Wiederholungstäter“/grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz) schon an den Jung ran. Aber dann „hebt er die Finger“, umgangssprachlich gesagt, und dann war es das. Beim Straftatbestand fällt das ggf nicht unter die Restschuldbefreiung, dann kannst du ihn für den Rest seines Lebens pfänden. Aber ist es das wert?


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03.03.2023 09:34
#469 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
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Arndt

So schön wie es früher war, ist es früher nie gewesen. - Herman van Veen


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03.03.2023 21:15
#470 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
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Klaus

Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #469
Verfolgungsfahrt durch halb Sachsen endet auf A17 in Dresden





Wer solche Fahrer hat, braucht keine Feinde mehr!

Geht nicht,gibt`s nicht!
Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!

Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!


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07.03.2023 00:36
#471 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
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Uto

A44. Auto stürzt von Brücke, weil evtl. Absperrmaterial und Baustellenschilder umbefugt entfernt wurden.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/5456750

Grüße
Uto


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05.04.2023 16:48
#472 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
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Uto

PL-LKW, beladen mit 2 Überseecontainern, ist bei LKW-Kontrolle auf der A30 deutlich zu schwer (ca. 80%)

https://www.mopo.de/im-norden/niedersach...us-dem-verkehr/

Grüße
Uto


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05.04.2023 18:03
avatar  Stahli
#473 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
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Torsten

Da wäre zu prüfen, ob vom Verladenden Unternehmen das Gewicht auf den Begleitscheinen angegeben war.

Dies ist seit einiger Zeit Pflicht. Der Verlader muss das Gewicht auf dem Schein angeben und der Fahrer darf ohne die Angabe nicht fahren !


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05.04.2023 18:29
#474 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
Sc
Peter

Zitat von Stahli im Beitrag #473
Da wäre zu prüfen, ob vom Verladenden Unternehmen das Gewicht auf den Begleitscheinen angegeben war.

Dies ist seit einiger Zeit Pflicht. Der Verlader muss das Gewicht auf dem Schein angeben und der Fahrer darf ohne die Angabe nicht fahren !


Nur so aus meiner Erfahrung..... 70 t. merkt jeder Fahrer..

gehe einmal davon aus das er an zwei Terminals war. und keiner wusste was der andere CONTAINER WIEGT

Egal was wir transportieren es ist immer vorher bekannt was die Dinge wiegen.

Wir haben auch ab und an Container gefahren und immer gewust was diese lt. Frachtbrief wiegen. stimmte zwar oft niccht aber...

So weit wie ich das in Erinnerung habe, gibt es von den containerredereien eine Vorschrift, das die Container verwogen werden müssen bevor die aufs schiff kommen, bzw. am Entladehafen auf den LKW kommen.

Es ist wohl vor Jahren einmal ein Containerfrachter durchgebrovhen oder abgesoffen und man hat im nachhinein festgestellt, das eine sehr große differenz ziwschen angeblichen und tatsäcchichem Gewicht bestanden hat und es daher zu dem ufall odder Haverie gekommen ist.


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05.04.2023 18:39 (zuletzt bearbeitet: 05.04.2023 18:39)
avatar  Stahli
#475 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
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Torsten

meine Erfahrung beim Container schubsen - is aber n bissel her, unsere Fa ist da wieder ausgestiegen

rein in den Hafen selten Verwiegung

raus aus dem Hafen -> nirgendwo eine Gewichtsangabe in den Papieren


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05.04.2023 19:14
#476 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
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Patrick

Du hast bei containee inzwischen wiegepflicht.
Wie peter geschrieben hat in 2 terminals laden oder 2x im selben. Merkt der pc nicht. Das bussgeld ist viel zu niedrig.

Das war mit absicht und bei 70t gesamt merkt man das !

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....


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05.04.2023 21:23
avatar  Egon
#477 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
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Eugen

Wäre interessant mit welchem chassis
Wenn KoppelBar 2x20 wusste das Terminal es nichtmal.
Sieht für mich danach aus
Einmal rein ersten 20er geholt und nochmal rein den zweiten
Dann draußen aufgesattelt und los

Ein Kleingeist hält Ordnung und ein Genie überblickt das Chaos

;-)

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07.04.2023 00:56
#478 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
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Patrick

Kannst du auch ohne Teilerchassis. Die Terminals sind alle Computergesteuert. DU meldest dich an und lässt dir das Ding drauf stellen. Woher soll der PC wissen ob das vorn ein leeres ist oder ein volles...

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....


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07.04.2023 01:46
avatar  Egon
#479 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
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Eugen

Kann mir nicht vorstellen, dass es da keinen Schutzmechanismus gibt.
Habe da aber keinen Plan von und lasse mich da gerne belehren

Ein Kleingeist hält Ordnung und ein Genie überblickt das Chaos

;-)

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07.04.2023 11:21
#480 RE: Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
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Patrick

Die ganzen Terminal laufen vollautomatisch. Wenn ich in BHV oder HH lade, melde ich mich komplett an Terminals an. Gebe Kennzeichen ein und bekomme ein Laufkarte. Mit der schalte ich en Kran frei. Der lädt dann so wie ich will (vorn / hinten / Mittig).
Bei Check Out wird nur der da zugeladene kontrolliert, alles andere ist ja nicht deren Baustelle....
Und bei 5000 LKW am Tag können die gar nicht kontrollieren....

Wie sollen die das kontrollieren? Wenn du bei einem Kunden 10t Steine lädst und beim nächsten 15t Papier, schaut da auch zu 99% keiner was vorn drin steht.

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....


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